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Recht und Steuern

Aufteilung der Vorsteuer bei gemischtgenutzten Grundstücken

 

Welcher Verteilungsschlüssel ist bei der Vorsteueraufteilung für gemischt genutzte Gebäude anzuwenden? Wann ist der Flächenschlüssel anzuwenden und wann der objektbezogene Umsatzschlüssel? Oder liegt ein umbauter Raum vor? Um diese Fragen zu klären, hat das Bundesfinanzministerium nun ein Schreiben unter Berücksichtigung mehrerer Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Europäischen Gerichtshofs herausgegeben.

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Gewerblicher Grundstückshandel: Beginn der Gewerbesteuerpflicht

 

Für Gewerbebetriebe ist es häufig erstrebenswert, möglichst schnell unter die Gewerbesteuerpflicht zu fallen, damit sie ihre Anlaufverluste gewerbesteuerlich absetzen können. Setzt die Steuerpflicht erst später ein, sind die Anlaufkosten nicht abziehbar (d.h. nicht als Verlust feststellbar), die später erzielten Gewinne müssen hingegen versteuert werden.

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Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt

 

Mitarbeitern des Finanzamts, die ohne Ankündigung an der Tür klingeln, können Sie den Zutritt zur eigenen Wohnung verweigern, wenn keine gerichtliche Anordnung vorlegt wird. Gleichwohl kann der Überraschungseffekt dazu führen, dass die Bewohner den Zutritt auch ohne Anordnung gewähren.

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Fristwahrende Schriftsätze beim Finanzgericht durch Rechtsanwälte und Steuerberater

 

Wenn Sie mit eienr Klage vor dem Finanzgericht einen Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragen, dann müssen Rechtsanwälte ihre Schriftsätze, Anträge und Erklärungen seit dem 01.01.2022 als elektronisches Dokument an die Gerichte übermitteln. Die Papierform ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Wer als Rechtsanwalt zugelassen ist, muss für diese Zwecke ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) vorhalten. Ab 2023 müssen auch Steuerberater ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) führen, so dass auch sie spätestens ab diesem Zeitpunkt zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten verpflichtet sind. Die Grundsätze zur rechtzeitigen Übermittlung gelten auch für Steuerberater.

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Änderung des Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit

 

Bei der der Erstellung von Steuerbescheiden können dem Finanzamt Fehler unterlaufen. Wenn es sich um ein mechanisches Versehen handelt, kann ein Bescheid, der den Fehler enthält, noch geändert werden, und zwar aufgrund einer sogenannten offenbaren Unrichtigkeit. Aber wann ist ein Fehler noch mechanisch? Das Finanzgericht Münster (FG) musste in einem Fall entscheiden, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt oder nicht.

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