Entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des BFH hält das Finanzgericht Baden-Württemberg die Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG selbst bei wirtschaftlicher Belastung für den Erben für rechtswidrig. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, die Entscheidung steht noch aus.