Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 17 30

Pressemitteilungen

Mandantenveranstaltung "Erben und Schenken - steueroptimierte Vermögensnachfolge"

Unsere Mandantenveranstaltung für Familienunternehmen war nicht zuletzt wegen des angeregten Austauschs der Teilnehmer ein großer Erfolg. Dennoch zeigte sich  einmal mehr, dass vielfach das Thema der Vermögensübertragung auf die nächste Generation nur zögerlich angegangen wird. Dabei lassen sich durch planerische Gestaltungsmaßnahmen erhebliche Belastungen durch Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer vermeiden. Hier noch einmal unsere Themenschwerpunkte:

Weiterlesen

Erfolgreiches Erbschaftsteuerverfahren vor dem BFH: 90% Einstiegstest korrigiert

Nach sechs Jahren Rechtsbehelfsverfahren durch alle Instanzen konnte nun unser Verfahren gegen die Anwendung des sogenannten 90% Einstiegstests bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgreich vor dem BFH (BFH v. 13.09.2023, II R 49/21, veröffentlicht am 14.12.2023) beendet werden.

Weiterlesen

Mandantenveranstaltung: Die Betriebsprüfung - Tipps und Vorbereitung

Im Rahmen einer kürzlich durchgeführten Mandantenveranstaltung hat Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Arndt grundlegende Informationen zum Thema Betriebsprüfung aufbereitet. Unter dem Motto "Warum ausgerechnet ich?" konnten eine Vielzahl von Fragen rund um die Betriebsprüfung geklärt werden. Hinzu kamen umfangreiche Tipps zur Vorbereitung einer BP.

Zusammengefasst wurden folgende Hinweise intensiv im Seminar besprochen:

Nach Ergehen der Prüfungsanordnung sollte der Unternehmer sein Hauptaugenmerk darauf richten, die Prüfung gut vorzubereiten. Nur wer den Ablauf, die Spielregeln und die Tücken einer Prüfung kennt, kann unangenehme Überraschungen vermeiden. Folgendes sollte beachtet werden:

  • Eine Betriebsprüfung kann sich auf eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte beziehen. Im Unterschied zu den Überraschungsbesuchen der Lohnsteuer-, Umsatzsteuer- oder Kassennachschau muss eine Betriebsprüfung vom Fiskus schriftlich angekündigt werden. Damit sind Umfang, Dauer und Zeitraum der Prüfung bekannt.
  • Wie oft das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung vorbeischaut, hängt insbesondere von der Größe des Unternehmens ab. Das Spektrum reicht vom Kleinstbetrieb, der statistisch nur sehr selten geprüft wird, bis zu Großbetrieben, die laufend der Prüfung unterliegen. Auch Privatpersonen können geprüft werden, sofern sie in einem Jahr mindestens 500.000 € positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erwirtschaften.
  • Die Betriebsprüfung beginnt mit der Prüfungsanordnung, in der das Finanzamt schriftlich mitteilt, wer, wann und was geprüft wird. In der Regel rufen Prüfer zuvor bereits an, um einen Termin abzustimmen.
  • Vor Beginn der Prüfung sollte die Buchführung des Unternehmens möglichst gemeinsam mit einem Steuerberater besprochen werden, so dass im Zuge einer Schwachstellenanalyse kritische Punkte, wie etwa ungewöhnliche Entnahme- oder Einlagetatbestände aufgedeckt und entschärft werden können. Während der Prüfung können Steuerberater bei der Entwicklung der richtigen Strategie beraten und Lösungsoptionen für streitige Fälle aufzeigen.
  • Die Prüfung findet meist während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeit in den Geschäftsräumen des Unternehmens statt. Der geprüfte Unternehmer unterliegt dabei bestimmten Mitwirkungspflichten. Er muss Auskünfte
    erteilen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorlegen, Erläuterungen geben, die zum Verständnis der Aufzeichnungen erforderlich sind und die Finanzbehörde bei Ausübung ihrer Befugnisse unterstützen.
  • Die Finanzbehörden haben in der Regel direkten Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme des geprüften Betriebs. Diese Systeme müssen dem Finanzamt alle relevanten Unterlagen digital zur Verfügung stellen.
  • Wurden alle Unterlagen und Daten geprüft, endet die Prüfung regelmäßig mit einer Schlussbesprechung und den Prüfungsfeststellungen, die in einem Prüfungsbericht niedergeschrieben werden.

Grundsteuererklärung: Frist nur noch bis 31.01.2023

 

Falls Sie Ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, ist jetzt Zeit zu handeln: Die Frist zur Abgabe der Erklärungen wurde von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023 verlängert. Im Anschluss drohen Verspätungszuschlage.

Weiterlesen

Jahressteuergesetz 2022: Das Wichtigste aus dem Entwurf der Bundesregierung

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz (JStG) 2022 beinhaltet u. a. Neuerungen für den Abzug von Aufwendungen für Tätigkeiten im Arbeitszimmer und in der häuslichen Wohnung. Zudem ist vor allem auf eine Freistellung von der Einkommen- und Umsatzsteuer bei Photovoltaik-Kleinanlagen hinzuweisen.

Weiterlesen
© 2024 Kanzlei Arndt | infokanzlei-arndtcom