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Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung/Außenprüfung

wird dem Steuerpflichtigen durch eine entsprechende Anordnung des Finanzamts angekündigt. In der Folge kommt es zu einer Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Buchführung in formeller wie materieller Hinsicht, gleiches gilt für die Erstellung der Bilanz bzw. Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Der Steuerberater/Rechtsanwalt

begleitet seinen Mandanten durch die Prüfung und weist ihn auf seine Rechte und Pflichten hin. Probleme im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung treten häufig in folgenden Bereichen auf:

  • fehlerhafte Kassenbuchführung
  • unvollständige Belege
  • falscher Steuerausweis
  • verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage
  • private Nutzungsentnahme insbesondere private Kfz-Nutzung
  • fehlerhafte Abschreibungen (AfA)
  • Aufdeckung einer Betriebsaufspaltung
  • Feststellung einer Organschaft
  • fehlende Verzinsung von Darlehen
  • Aufdeckung stiller Reserven
  • Zuschätzung von Umsätzen
  • Zinsbelastung durch Steuernachforderungen

Schlussbesprechung

Kann auch im Rahmen der Schlussbesprechung mit dem Prüfer keine Einigung hinsichtlich streitiger Ergebnisse erzielt werden, muss gegen die ergehenden Steuerbescheide Einspruch eingelegt werden. Führt auch dies nicht zum Erfolg, sollte über die Klage vor dem Finanzgericht nachgedacht werden.

Steuerstrafrecht 

Neben den rein steuerlichen Themen der Betriebsprüfung kann es zur Entdeckung von Steuerstraftaten wie der Steuerhinterziehung kommen. In diesem Fall gelten besondere verfahrensrechtliche Regelungen, beeinflusst durch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens.

Weitere Details zur Betriebsprüfung/Außenprüfung

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