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Steuerberaterhaftung

Haftung des Steuerberaters - Schadensersatz

Der Rechtsanwalt/Steuerberater soll im idealen Fall dem Mandanten bei der Gestaltung und Durchsetzung der für den Steuerpflichtigen bestmöglichen Steuersituation unterstützen. Auf der anderen Seite obliegt es dem Steuerberater, den Mandanten vor jedem Schaden zu bewahren.

Das deutsche Steuerrecht ist allerdings im internationalen Vergleich so komplex wie kein anderes. In der Folge kommt es immer wieder zu Beratungsfehlern, die sich üblicherweise in einem Steuerschaden manifestieren. Typische Fehler des Steuerberaters und damit Auslöser der Steuerberaterhaftung sind:

  • Falsche Beratung/Gestaltung aufgrund fehlender Rechtskenntnisse
  • Risikoberatung des Mandanten ohne entsprechende Aufklärung
  • fehlerhaftes Erstellen von Steuererklärungen und Bilanzen
  • Anstrengung aussichtsloser Klageverfahren
  • unzulässige Rechtsberatung durch den Steuerberater

Häufige Fehler entstehen z. B. bei der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Strukturen und im Rahmen des Zusammenspiels von Erbrecht und Erbschaftsteuer.

Die einem Mandanten hieraus entstehenden Schäden sind bei Verursachung durch den Steuerberater von diesem zu ersetzen. Ggfls. ist der Anspruch auf Schadensersatz vor den Zivilgerichten einzuklagen.

Das Rechtsgebiet der Haftung des Steuerberaters ist von Kenntnissen des Steuerrechts sowie des Zivilrechts geprägt. Spezielle Kammern bei den Landgerichten sind hierfür zuständig. Die Rechtssprechung in diesem Bereich weist eine Reihe von Besonderheiten auf.

Wir beraten und vertreten bundesweit aufgrund der Doppelqualifikation von Herrn Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt schwerpunktmäßig in Fällen der Steuerberaterhaftung.

Herr Steuerberater/Rechtsanwalt Stefan Arndt steht Ihnen in den Büros Köln und Bonn zum Thema der Steuerberaterhaftung beratend zur Verfügung.

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