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Berufsrecht/Steuerberaterhaftung: Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater für Säumniszuschläge

Ein Steuerberater wurde dafür zur Haftung herangezogen, dass seine Mandanten dem Finanzamt Säumniszuschläge zahlen mussten. Das OLG Naumburg entschied, dass die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater – drei Jahre – in dem Zeitpunkt beginne, in dem die Säumniszuschläge fällig wurden. Hierauf hatte auch der Umstand keinen Einfluss, dass der Steuerberater den Mandanten immer wieder erzählt habe, die Nichtzahlung der zu Grunde liegenden Steuern habe keine Folgen.

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