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Gewerbliche Tätigkeit eines Krankengymnasten durch medizinisches Gerätetraining

Eine Krankengymnastikpraxis, die ein medizinisches Gerätetraining anbietet, tritt hierdurch in Wettbewerb zu gewerblichen Fitnessstudios. Regelmäßig handelt es sich bei diesem Training um eine Präventivmaßnahme ohne ärztliche Verordnung. Durch Verfügungen der OFD Nürnberg, 11.07.2003, S 2246 – 136/St 31 und der OFD München, 11.07.2003, S 2246 – 37 St 41/42, wurden die Finanzämter daher gebeten, die Einkünfte aus dem medizinischen Gerätetraining als gewerbliche Einkünfte zu behandeln.

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