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Selbstanzeige Steuerhinterziehung: Neuregelung jetzt wirksam

Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 02.05.2011 sind nun die verschärfenden Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige in Kraft getreten. Wir haben bereits mehrfach und in ausgiebiger Form hierüber berichtet. Ob und in welchem Umfang ein Steuerpflichtiger seine Steuerhinterziehung dem Finanzamt nach neuem Recht noch mit dem gewünschten Erfolg anzeigen kann, bedarf der intensiven Prüfung des Einzelfalls.  

Herr Stefan Arndt, Fachanwalt für Steuerecht und Steuerberater, steht Ihnen an unseren Standorten in Köln und Düsseldorf zu diesem Themenkomplex zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie vorab im Rahmen einer Erstberatung zu grundlegenden Fragen. Führt die Beratung zu dem Ergebnis, dass ein Selbstanzeige sinnvoll ist, betreuen wir SIe gerne bei allen notwendigen weiteren Schritte.

 

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