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Steuerberatung für Kapitalanleger: Spanische Quellensteuer

Wir beraten als Steuerberater eine Vielzahl von Mandanten, die im europäischen Ausland Vermögenswerte besitzen. Handelt es sich dabei um Wertpapiere, sind bei der Gutschrift entsprechender Dividenden in Deutschland einige Dinge zu berücksichtigen: 

Privatanleger können die im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf ihre Auslandsdividenden seit 2009 nur noch mit maximal 15 % auf die Abgeltungsteuer anrechnen. Das ist einfacher als früher: Die Anleger müssen die Angaben nicht mehr mühsam pro Land über die Anlage AUS machen, sondern das depotführende Kreditinstitut verrechnet die Abgabe direkt. Insoweit fällt nur noch auf den verbleibenden Differenzbetrag, den die Banken an den deutschen Fiskus abführen, Abgeltungsteuer an. Die Quellensteuer lässt sich nicht mit einem Freistellungsauftrag verhindern.

Besitzer spanischer Aktien müssen auf ihre Dividenden dagegen die volle Abgeltungsteuer bezahlen, obwohl die Ausschüttungen in Spanien zuvor mit einer Quellensteuer von 19 % belegt werden. Diese Ausschüttungen können nicht angerechnet werden, weil Spanien einen jährlichen Freibetrag von 1.500 € pro Person auf Dividenden gewährt. Und dieser Freibetrag wird beim Abzug der Quellensteuer nur auf Antrag berücksichtigt.

Wollen Sie als Aktionär Ihre Nettorendite nicht unnötig um 19 % mindern, sollten Sie also beim spanischen Fiskus einen Antrag auf volle Erstattung der Quellensteuer für Dividenden bis zu 1.500 € stellen. Hat die heimische Depotbank die Quellensteuer bislang angerechnet, wird sie dies jetzt korrigieren und die Steuer von Ihnen nachfordern.

Aber auch für Beträge über 1.500 € lohnt sich der Antrag - und dies nicht nur in Spanien. Denn auf die Abgeltungsteuer können lediglich 15 % Quellensteuer angerechnet werden. Viele Länder wie etwa Frankreich, Italien oder die Schweiz haben höhere Sätze. So verlangt Österreich beispielsweise 25 %. Die nicht verrechenbaren 10 % erhalten Anleger problemlos, wenn sie ihrer Bank eine Vollmacht für die Erstattungsformalitäten geben. Die wendet sich dann ans Wohnsitzfinanzamt und die ausländischen Behörden.

Je nach Einzelfall berechnen die Institute für diese Hilfestellung bis zu 100 €. Liegen die Dividenden unter 200 €, macht es wenig Sinn, die anteilige Quellensteuer über diesen Weg erstatten zu lassen - der im Inland nicht anrechenbare Teil muss schon über den Gebühren liegen.

Hinweis:

Möchten Sie den Betrag, der die 15 % übersteigt, selbst im Erstattungsverfahren vom ausländischen Quellenstaat zurückfordern, müssen Sie ein Antragsformular des jeweiligen Landes an die dort zuständige Finanzbehörde senden. Dieses Formular muss vom eigenen Finanzamt bestätigt werden. Die Vordrucke nebst Anleitung zum Ausfüllen bekommen Sie bei heimischen Kreditinstituten oder online unter www.steuerliches-infocenter.de: Aufgaben des BZSt à Ausländische Formulare à Quellensteuer.

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