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GmbH-Geschäftsführer: Rentenversicherungspflicht

Ein aktueller Beschluss der "Deutsche Rentenversicherung Bund" beendet die Aufregung zum Thema Rentenversicherung für selbständige GmbH-Geschäftsführer. Hierfür hatte zunächst ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005 geführt (B 12 RA 1/04 R), in dem das Gericht die Ansicht vertrat, bei der Überprüfung der Rentenversicherungspflicht sei auf die Verhältnisse des selbständigen GmbH Gesellschafter-Geschäftsführers abzustellen. Der DRV Bund stellt nun klar, dass dieses Urteil über den Einzelfall hinaus keine Anwendung finden soll. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass selbständig tätige Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und überwiegend nur für einen Auftragnehmer tätig sind. Typisches Beispiel hierfür sind die Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Gesellschafter-Geschäftsführer ohne beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft sind ohnehin abhängig Beschäftigte mit der Folge der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung.

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