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Einkommensteuer: Firmenwagen ab 2006

Rückwirkend zum 01.01.2006 dürfen Unternehmer private Fahrten mit dem Firmenwagen nicht mehr ohne weiteres pauschal versteuern. 

Voraussetzung für die Pauschalversteuerung ist, dass dem Finanzamt nachgewiesen werden kann, dass das Kraftfahrzeug/der Pkw zu mehr als 50 % dienstlich genutzt wird. Nur dann kann die Pauschalversteuerung über die sogenannte 1 %-Regelung vorgenommen werden. In einem aktuellen BMF-Schreiben (Az: IV A 5-S 7206-7/06) stellt die Finanzverwaltung nunmehr klar, welche Anforderungen an den Nachweis als Nutzung zu mehr als 50 % zu stellen sind. Hiernach kann der Nachweis in jeder geeigneten Form erfolgen. Auch die Eintragung in Terminkalendern, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellung sowie andere Abrechnungsunterlagen können zur Glaubhaftmachung geeignet sein. Danach ist mithin die Führung eines Fahrtenbuchs nicht zwingend notwendig. Es genügt zudem, nur über einen Zeitraum von drei Monaten hinweg die gesamte Fahrleistung zu notieren.

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