Der BGH hält die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers unter einer auflösenden Bedingung für rechtmäßig. Lässt sich dem Bestellungsakt entnehmen, dass der Geschäftsführer ab einem bestimmten Zeitpunkt der GmbH nicht mehr seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stelle, verliere der Geschäftsführer automatisch sein Amt.