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Steuerhinterziehung/Selbstanzeige: Credit Suisse Kunden von Staatsanwaltschaft vernommen

Die strafbefreiende Selbstanzeige sorgt - sofern wirksam und daher am besten durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht abgegeben - dafür, dass für den Steuerhinterzieher Straffreiheit eintritt.

In diesem Zusammenhang hatten wir von der Steuerdaten-CD berichtet, die Konten deutscher Steuerpflichtiger bei schweizer Banken offenbart. Die Statsanwaltschaft Düsseldorf hat nunmehr ca. 1.500 Fragebögen an Kunden der Crédit Suisse geschickt, in welchen diese zu einer möglichen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Bezug auf Bankmitarbeiter befragt werden. Angeschrieben wurden Personen, die durch eine strafbefreiende Selbstanzeige ihre Steuerhinterziehung dem Finanzamt offenbart hatten.

Auch, wenn aufgrund der Selbstanzeige ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung mittlerweile schon abgeschlossen ist, sollten die entsprechenden Personen den Fragebogen nicht ohne ihren Rechtsanwalt/Steuerberater/Fachanwalt für Steuerrecht ausfüllen und an die Staatsanwaltschaft zurücksenden. Es könnten an dieser Stellen ansonsten ggf. Verdachtsmomente hinsichtlicher anderer Steuerstraftaten auftreten. 

Die angeschriebenen Personen sind jetzt Zeugen im Steuerstrafverfahren und haben entsprechende Aussageverweigerungsrechte, die im Vorfeld mit dem Berater besprochen werden sollten.

Hinweis des Rechtsanwalts/Steuerberaters/Fachanwalts für Steuerrecht:

Für die Selbstanzeige sind verschärfte Bedingungen geplant. Bitte lesen Sie hierzu mehr...

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