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Rechtsanwalt/Steuerstrafrecht/Steuerhinterziehung: Steuerfahndung jetzt Online

Steuerfahndung in NRW jetzt Online

Mit einem eigenen Internetauftritt stellt sich seit kurzem die Steuerfahndung in NRW dar. Die Finanzämter für Steuerstrafsachen versuchen so, dem Steuerpflichtigen einen Überblick über die Arbeit der Steuerfahndung zu geben. Ob dies damit wirklich gelingt, ist allerdings fraglich

Selbstanzeige durch Formular: VORSICHT

Die Steuerfahndung bietet in ihrem Internetauftritt auch ein Formular zum Download an, mit die Selbstanzeige in einfacher Form erstattet werden soll, (http://www.steuerfahndung.nrw.de/allgemein_strafa/fragen/selbstanzeige/formular_selbstanzeige_stand_07_2009.doc)

Hier ist äußerste Vorsicht geboten. Zu der Gefahr, durch eine fehlerhafte Selbstanzeige nicht in den Genuss der Straffreiheit zu kommen, haben wir bereits des öfteren Stellung genommen. Das Formular der Steuerfahndung ist dazu geeignet, eine Reihe von Fehlern zu begehen. Insbesondere aufgrund der verschärften Regelungen zur Wirksamkeit der strafbefreienden Selbstanzeige raten wir dringend von der Verwendung ab.

Rechtsanwalt Steuerstrafrecht/Fachanwalt Steuerrecht einschalten

Falls Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine Steuerhinterziehung im Ramen einer strafbefreienden Selbstanzeige dem Finanzamt zur Kenntnis zu bringen, lassen Sie sich unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt/Fachanwalt/Steuerberater beraten.

 

 

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