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Übertragung von Wirtschaftsgütern in das Ausland: Stille Reserven beachten

Die Steuerberatung von Mandanten, die Betriebsstätten im Ausland haben, könnte an entscheidender Stelle künftig mehr Gestaltungsspielraum ermöglichen: Die Regelung der Besteuerung von stillen Reserven, die aufgrund der Übertragung von Wirtschaftsgütern in ausländische Betriebsstätten gebildet werden, ist EU-rechtlich zweifelhaft. Da dies in Rechtsprechung und Literatur teilweise als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit angesehen wird, hat das FG Köln nach summarischer Prüfung Zweifel an der Rechtmäßigkeit und die abschließende Entscheidung bleibt einem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

FG Köln 16.11.11, 10 V 2336/11

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