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Bürokratieabbau – Anpassungen im bisherigen Gesetzentwurf

Über die Initiative des Bundesrates kommt es zu weiteren Ergänzungen im Steuerbürokratieabbaugesetz, die über den Regierungsentwurf hinausgehen.

• Neben der Steuerbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sollen auch Anhänge, Lage- oder Prüfungsberichte in elektronischer Form übermittelt werden.

• Die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Gewinneinkünfte soll auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung betreffen.

• Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärung und Gewinnermittlung soll auf Antrag entfallen können. In Härtefällen können Unternehmen dann die Unterlagen weiterhin in Schriftform einreichen.

• Neben der bereits verpflichtenden elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen soll dies ab 2011 auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie den Antrag auf Fristverlängerung gelten.

• Der neue Berufseinsteiger-Bonus von 200 EUR bei Riester-Verträgen soll aus Vereinfachungsgründen bei der Günstigerprüfung für den Sonderausgabenabzug nicht berücksichtigt werden.

• Kreditinstitute, Unternehmen oder Arbeitgeber sollen Anzeigen über die Verfügung von vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der Sperrfrist ab 2009 elektronisch übermitteln.

• Bausparkassen müssen die für die Überprüfung des Anspruchs auf Wohnungsbauprämie erforderlichen Daten ab 2009 elektronisch übermitteln.

Der Bundesrat soll am 19.12.2008 zustimmen, sodass das Steuerbürokratieabbaugesetz zum 1.1.2009 in Kraft treten kann.

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