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Gesellschaftsrecht: Gesetz zur Modernisierung/Reform des GmbH-Rechts

Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 29.5.2006 einen Referentenentwurf des "Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" verabschiedet. Mit einem Regierungsentwurf ist Anfang 2007 zu rechnen. Das Gesetz könnte Ende 2007 in Kraft treten. Der Referentenentwurf beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Das Mindeststammkapital wird auf 10.000 EUR herabgesetzt (bisher 25.000 EUR).
  • Die Übertragung von Geschäftsanteilen soll erleichtet werden. Jeder Geschäftsanteil muss nur noch auf einen Betrag von mindestens 1 EUR lauten.
  • Das Registereintragungsverfahren soll künftig von den verwaltungsrechtlichen Genehmigungsverfahren abgekoppelt und damit beschleunigt werden.
  • Für Einpersonen-GmbHs soll künftig auf die Leistungen besonderer Sicherheiten (§§ 7 Abs. 2 S. 3, 19 Abs. 4 GmbHG) verzichtet werden.
  • Einen Verwaltungssitz, der nicht mit dem Satzungssitz übereinstimmt, sollen deutsche GmbHs künftig frei wählen dürfen - auch einen Sitz im Ausland (Streichung von § 4a Abs. 2 GmbHG).
  • Als Gesellschafter gelten künftig nur die Personen, die in die Gesellschafterliste eingetragen sind. Wer einen Geschäftsanteil erwirbt, soll darauf vertrauen dürfen, dass die in der Gesellschafterliste verzeichnete Person auch wirklich Gesellschafter ist.
  • Das Cash-Pooling (Liquiditätsausgleich zwischen den Unternehmensteilen im Konzern) soll auf eine verlässliche Rechtsgrundlage gestellt werden.
  • Das Eigenkapitalersatzrecht wird vereinfacht. Dazu werden die Rechtsprechungsregeln zu den §§ 30 ff. GmbHG aufgehoben. Eine Unterscheidung zwischen "kapitalersetzenden" und "normalen" Gesellschafterdarlehen wird es nicht mehr geben.
  • Zur Missbrauchsbekämpfung soll künftig eine zustellungsfähige Geschäftsanschrift ins Handelregister eingetragen werden. Im Fall der Führungslosigkeit der Gesellschaft sind die Gesellschafter verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zustellen.
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