Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 17 30

Unternehmensbewertung Steuerberaterpraxis/Steuerberaterkanzlei durch Sachverständigen

Im Rahmen unseres Beratungsangebots spielt die Beratung von Steuerberatern rund um das Thema Kauf bzw. Verkauf einer Steuerberaterpraxis eine wesentliche Rolle. In diesem Zusammenhang ergibt sich regelmäßig auch die Frage nach dem Unternehmenswert der Steuerberaterpraxis/Steuerberaterkanzlei.

Sachverständigengutachten

Als Sachverständiger für die Bewertung von Steuerberaterpraxen erstellt Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Arndt hierzu ein Unternehmenswertgutachten, welches als Basis der Kaufpreisverhandlungen im Rahmen des Praxiskaufs/Praxisverkaufs in den meisten Fällen unerlässlich ist.

Andere Anwendungsfälle für ein Praxiswertgutachten sind.

  • Übertragung der Steuerberaterkanzlei im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Schenkung der Steuerberaterpraxis
  • Schenkung von Anteilen an einer Steuerberaterkanzlei
  • Abfindungszahlungen an den ausscheidenden Gesellschafter aus einer Steuerberaterpraxis
  • Aufnahme eines Sozius in eine bestehende Steuerberaterkanzlei
  • Ermittlung des Nachlasswerts in Bezug auf eine Steuerberaterpraxis (Erbfall)
  • Rechtsstreitigkeiten nach Übertragung einer Steuerberaterkanzlei

Aufgrund des großen Interesses hat der IWW-Verlag in einem Sonderdruck diverse Fachaufsätze von Herrn RA/StB Arndt zusammengefasst, die das Thema umfassend darstellen.

Kosten eines Sachverständigutachtens

Da die Bewertung einer Steuerberaterkanzlei je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Anforderungen unterliegt, unterbreiten wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot hinsichtlich unserer Gebühren.

© 2024 Kanzlei Arndt | infokanzlei-arndtcom