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Voraussetzungen der freiberuflichen Tätigkeit eines Krankenpflegers

Die Einstufung der Tätigkeit eines Krankenpflegers als freiberuflich setzt voraus, dass – bei Einsatz qualifizierter Mitarbeiter – entweder der Krankenpfleger persönlich wesentliche Pflegearbeiten übernimmt oder seine Mitarbeiter fachlich instruiert und kontrolliert und so auf die Behandlung jedes Patienten Einfluss nimmt. Ferner hat der BFH in seinem Beschluss vom 13.06.2003, Az.: IV B 171/01 entschieden, dass eine persönliche Beziehung zur Mehrzahl der Patienten bestehen muss.

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