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Erbrecht/Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer: Nießbrauch als Vertrag zu Gunsten Dritter

Ein Ehemann hatte zu Lebzeiten seinen Kindern ein Grundstück übertragen und dabei einen Nießbrauchsvorbehalt vereinbart, welcher nach seinem Tod auf seine Frau übergehen sollte. Der Ehemann verstarb und das Finanzamt belegte den Erwerb des Nießbrauchs bei der Ehefrau mit Schenkungsteuer. Als Begründung wurde angeführt, es läge ein Erwerb von Todes wegen vor. Der Ehemann habe die vorweggenommene Erbfolge mit seinen Kindern vereinbart und die Nießbrauchsbestellung für seine Ehefrau als Vertrag zu Gunsten Dritter mit einbezogen. Im Ergebnis führt dies zu Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer.

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