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Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerabkommen mit der Schweiz rückläufig

Nach Aussage der Steuerfahndungen hat zuletzt die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung erheblich abgenommen. Grund hierfür scheint das ausgehandelte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zu sein. Mittlerweile wird auch erhebliche Kritik von Seiten der Steuerfahndung an dem Abkommen laut.

Das Steuerabkommen mit der Schweitz wurde von den Vertretern der beiden Staaten zwar unterzeichnet, kann jedoch erst nach Freigabe im Bundesrat in Kraft treten. Danach sieht es zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht aus. So weist insbesondere der Finanzminister des Landes NRW darauf hin, dass dem Abkommen in der jetzigen Form keine Zustimmung seinerseits erteilt werde. Gewünscht wird insoweit eine deutlich strengere Regelung.

Auch die EU-Kommision hat Bedenken gegen das Steuerabkommen mit der Schweiz. In Brüssel sieht man den Vertragstext im Hinblick auf europäische Rechtsgrundlagen äußerst kritisch und droht Deutschland mit einem Verfahren wegen Vertragsverletzung. Im Hintergrund steht dabei unter anderem die Frage, ob nicht eine solche bilaterale Regelung die Namen der Steuersünder enthalten müsse.

Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Stefan Arndt rät zum Thema Selbstanzeige:

In welcher Form das Abkommen letztlich umgesetzt werden wird ist derzeit unklar. Eine Beratung mit der Zielsetzung, ob der Steuerhinterzieher somit unter Geltung eines künftigen Abkommens besser gestellt wäre als mit der Selbstanzeige ist daher nur im Einzelfall und unter Beachtung der tatsächlich in der Vergangenheit hinterzogenen Beträge möglich. Dabei muss man davon ausgehen, dass die Regelung mit der Schweiz sicher noch verschärft werden wird. Nicht übersehen werden darf auch, dass bei Durchdringen der EU-Kommission eine Regelung die Namen der Steuerhinterzieher enthalten wird. Das ist sicherlich nicht unbedingt immer im Interesse der Beteiligten.

Hinzu kommt der Umstand, dass möglicherweise die Umsetzung des Steuerabkommens noch Jahre dauern wird. Zum jetzigen Zeitpunkt setzt sich der Steuerhinterzieher daher fortwährend der Entdeckungsgefahr durch die Steuerfahndung aus, wenn er nicht mit der Selbstanzeige den Weg in die Steuerehrlichkeit geht. Nicht zu vernachlässigen ist auch die immer wiederkehrende Gefahr der Steuerdaten CD`s, wie sie der Finanzverwaltung wiederholt angeboten werden.

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