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Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Nutzung eines eigenen Pkw sowie öffentl. Verkehrsmittel

In einem Urteil des Finanzgerichts München ging es um den steuerlichen Ansatz von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte. Ein Arbeitnehmer hatte einen Teil des Jahres hierfür seinen Pkw genutzt. In der anderen Zeit bediente er sich öffentlicher Verkehrsmittel. Während das Finanzamt im Einspruchsverfahren davon ausgegangen war, dass grundsätzlich für alle Fahrten die Entfernungspauschale des § 9 Abs. 2 EStG zur Anwendung käme, gab das Finanzgericht dem Steuerpflichtigen recht und sprach ihm für den Zeitraum der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die höheren tatsächlichen Aufwendungen statt der Entfernungspauschale zu.

Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision beim BFH eingelegt. Der Steuerberater / Rechtsanwalt sollte in gleich gelagerten Fällen die Veranlagung ggf. durch Einspruch offen halten. Wichtig ist, dass alle Fahrkarten für die Einkommensteuererklärung aufgehoben werden.

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