Pflichtteilsberechtigte Nichterben haben gegenüber den Erben einen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Werts des Nachlasses § 2314 BGB). Andernfalls wäre es ihnen nicht möglich, die Höhe ihres Pflichtteilsanspruchs zu bestimmen. Wie jetzt das OLG München mit Urteil vom28.01.2009 (20 U 4451/08) bestätigt hat, gilt dieser Auskunftsanspruch ausdrücklich nur für einen Nichterben. In den Fällen, in denen ein Erbe auch Pflichtteilsergänzungsansprüche hat, greift der Auskunftsanspruch nicht.