Die für eine Betriebskapitalgesellschaft geltende Steuerbefreiung färbt als Merkmalsübertragung auf das Besitzunternehmen ab, so der BFH mit Urteil vom 29.03.2006, X R 59/00.
Die für eine Betriebskapitalgesellschaft geltende Steuerbefreiung färbt als Merkmalsübertragung auf das Besitzunternehmen ab, so der BFH mit Urteil vom 29.03.2006, X R 59/00.