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Vorwegabzug bei unterschiedlich sozialversicherungspflichtigen Ehegatten

Ist ein Ehegatte mit seinem Gehalt sozialversicherungspflichtig und der andere Ehegatte sozialversicherungsfrei, so ist die Bemessungsgrundlage für den Vorwegabzug bei den Sonderausgaben getrennt für jeden Ehepartner zu ermitteln. Dies haben, entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung, einige Finanzgerichte entschieden. Da hierzu beim BFH Revision eingelegt wurde, sollte in vergleichbaren Fällen die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden.

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