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Steuerstrafrecht/Umsatzsteuer: Haftung für Umsatzsteuer bei Scheinrechnungen

Der Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung führt dazu, dass - selbst wenn die Umsatzsteuer zu unrecht ausgewiesen wird - der Betrag an das Finanzamt abgeführt werden muss. Denn der Rechnungsaussteller ist Schuldner der Umsatzsteuer. Diese Regelung betrifft zum Beispiel Privatpersonen und Kleinunternehmer, bei denen keine Umsatzsteuer erhoben wird.

Steuerstrafrecht - Scheinrechnungen von Steuerfahndung entdeckt

Auch wer betrügerische Geschäfte betreibt, macht zuweilen Bekanntschaft mit dieser Steuerschuldnerschaft. So geschehen in einem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH), in dem eine Rentnerin einen Millionenbetrag an das Finanzamt zahlen sollte! Sie hatte sich von ihrem Sohn dazu überreden lassen, ein (Verlags-)Gewerbe auf ihren Namen anzumelden. Der Sohn verschickte danach unter ihrem Namen insgesamt 464.000 Scheinrechnungen und forderte darin andere Unternehmen in ganz Deutschland auf, wegen der angeblichen Eintragung in ein Telefaxverzeichnis 510 € brutto zu bezahlen. Damit die Empfänger keinen Verdacht schöpften, wies er in der Scheinrechnung die Umsatzsteuer gesondert aus.

Die betrügerischen Geschäfte riefen die Steuerfahndung auf den Plan, die schließlich die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer in Höhe von 2,3 Mio. € von der Rentnerin einforderte. Die Frau beteuerte, sie habe das Verlagsgeschäft nicht selbst geführt, sondern sei nur mit ihrem Namen aufgetreten. Der BFH ließ diese Entschuldigung nicht gelten und urteilte, dass die Rentnerin für die Umsatzsteuer geradestehen muss. Sie hätte die Geschäfte ihres Sohnes schließlich bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen und verhindern können. Für die Richter spielte keine Rolle, dass sie von den unlauteren Geschäften ihres Sohnes womöglich gar nichts gewusst hatte.

Hinweis des Fachanwalts für Steuerstrafrecht:

Wer ein Gewerbe anmeldet und seinen Namen für betrügerische Geschäfte hergibt, hat also erhebliche umsatzsteuerliche Konsequenzen zu fürchten! Er kann sich nicht auf seine Unwissenheit berufen.

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