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Erbrecht, Erbschaftsteuer: Besteuerung des Vorerben verfassungsgemäß

Der Erwerb des Vorerben unterliegt der Erbschaftsteuer ohne Berücksichtigung der Beschränkungen durch die Nacherbschaft. Dies ist verfassungsgemäß. Der Vorerbe ist zivilrechtlich Erbe und somit Eigentümer der Nachlassgegenstände. Seine Verpflichtungen sind nicht von solchem Gewicht, dass der Gesetzgeber zu Sonderregelungen verpflichtet wäre. Die gesetzlichen Beschränkungen beeinträchtigen seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht.

(BFH 6.11.06, II B 37/06; 27.1.06, II B 13/05, BFH/NV 06, 1299, beim BVerfG unter 1 BvR 3054/06)

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