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Einkommensteuer: Bedingung der Ansparrücklage

Das Finanzgericht Köln hat mit einem Urteil klargestellt, dass die Ansparrücklage des § 7g Abs. 3 Einkommensteuergesetz nicht von der Benennung des Investitionszeitpunkts abhängig ist, da es sich insoweit nicht um ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal handelt.

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