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Steuerstrafrecht/Steuerstrafverfahren: Beschluss des BGH zur gestuften/zweiaktigen Selbstanzeige

Im Beschluss des BGH vom 16.06.2005 findet sich unter anderem eine Stellungnahme zu den Voraussetzungen und Anforderungen an die gestufte Selbstanzeige. Thematisch versteht man hierunter das Vorgehen des Steuerpflichtigen (bzw. seines Rechtsanwalts/Steuerberaters) die berichtigende Mitteilung an das Finanzamt durch mehrere aufeinander folgende Erklärungen vorzunehmen, welche dann in ihrer Gesamtheit die strafbefreiende Wirkung herbeiführen. Der BGH erkennt diese Alternative der Selbstanzeige weiterhin an. Voraussetzung der Wirksamkeit sei aber auf jeden Fall ein Handeln des Steuerpflichtigen dergestalt, dass aus der Summe seiner Angaben eine Berichtigungserklärung möglich wird.

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