Die Maßnahmen der Steuerfahndung zur Durchsuchung und Beschlagnahme von Unterlagen berühren regelmäßig auch die Praxis des Steuerberaters. Die vermehrten Anfragen der Berufskollegen in diesem Zusammenhang nehmen wir zum Anlass, die Hinweise der Steuerberaterkammer darzustellen. Hinweise zur Beschlagnahme von Unterlagen beim Steuerberater
Wie auch bei den Mandanten selbst, gegen den die Maßnahmen initiiert wurden, gilt für den Steuerberater gleichermaßen: Keine Einlassung in der Sache und umgehend einen Rechtsanwalt konsultieren.