Nach Angaben des Finanzministeriums NRW beziehen sich die Daten auf Privatleute und Unternehmen mit Guthaben von insgesamt bis zu 101 Mrd. Schweizer Franken (rund 93 Mrd. €). Die ordnungsgemäße Versteuerung dieser Gelder muss nun von den ausländischen Staaten geprüft werden.
Rechtsanwalt für Selbstanzeige einschalten: Anleger mit schwarzen Auslandskonten geraten durch die Ankäufe von Datensätzen und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch weiter unter Druck. Wer sich angesichts des gestiegenen Entdeckungsrisikos den Finanzbehörden offenbaren will, kann dies über eine strafbefreiende Selbstanzeige tun. Der Bundesfinanzhof hat kürzlich allerdings entschieden, dass diese Brücke in die Straffreiheit versperrt sein kann, wenn der Anleger aufgrund einer ausführlichen Medienberichterstattung über den Ankauf von Daten seiner Bank wusste und daher mit der Tatentdeckung rechnen musste. Je intensiver die Berichterstattung ausfällt, desto ungewisser ist also, ob der Anleger später tatsächlich straffrei bleibt.