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Gewerbliche Abfärberegelung bei Beteiligungseinkünften

 

Die Abfärberegelung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG bei Einkünften aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft kommt ohne Bagatellgrenze zur Anwendung.

Grundsatz

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit u. a. einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bezieht.

 

Entscheidung

Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich das FG Münster anschließt, kommt die Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG bei Einkünften aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Gesellschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ohne Bagatellgrenze zur Anwendung (BFH 6.6.19, IV R 30/16, BStBl II 2020, 649).

 

Fundstelle

  • FG Münster 13.5.22, 15 K 26/20 E, F, Rev. zugelassen im Hinblick auf das unter VIII R 1/22 beim BFH anhängige Revisionsverfahren
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