Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 17 30

Berufsrecht der Steuerberater: Gebührenrechnung als Dateianhang per E-Mail

Den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gebührenrechnung gemäß §  9 Abs. 1 StBGebV genügt es nicht, wenn der Steuerberater seine Rechnung an den Mandanten als Anhang zu einer E-Mail versendet. Ohne die Übersendung der unterschriebenen Rechnung im Original besteht keine Einforderbarkeit der Rechnung für den Steuerberater.

Amtsgericht Hamburg-Altona vom 03.05.2006, 319 C 337/05 

© 2024 Kanzlei Arndt | infokanzlei-arndtcom