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Gewerbliche Einkünfte eines Arztes aus dem Betrieb einer Privatklinik

Mit Urteil vom 02.10.2003, Az.: IV R 48/01 hat der BFH zur Qualifizierung von Einkünften eines Arztes aus dem Betrieb einer Privatklinik Stellung genommen. In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung erzielt der Arzt danach gewerbliche Einkünfte aus dem Klinikbetrieb und freiberufliche Einkünfte aus den von ihm erbrachten stationären ärztlichen Leistungen, sofern die klinischen und ärztlichen Leistungen gesondert abgerechnet werden. Ferner stellten die Richter fest, dass eine Befreiung von der Gewerbesteuer aus dem Klinikbetrieb nicht in Betracht komme, wenn die Patienten der Privatklinik ausschließlich ärztliche Wahlleistungen i. S. d. § 7 BPflV 1985 in Anspruch nehmen würden.

Grundlage der Entscheidung ist die einzelunternehmerische Tätigkeit des Arztes. Nur diese ermöglicht die Trennung gewerblicher von freiberuflichen Tätigkeiten, soweit diese nicht unlösbar miteinander verknüpft sind. Einer solchen Aufteilung im Rahmen von Personengesellschaften steht § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG entgegen.

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