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Berufsrecht/Haftung des Rechtsanwalts/Steuerberaters: Belehrungspflicht des Steuerberaters

Ein Steuerberater hatte einer GmbH dazu geraten, dem 61 Jahre alten Geschäftsführer ohne Unternehmensbeteiligung an der GmbH eine Pensionszusage zu gewähren und hierfür entsprechende Rückstellungen zu bilden. Das Finanzamt hatte dies unter dem Aspekt der mangelnden Erdienbarkeit und unter Beachtung eines Fremdvergleichs als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet. Die GmbH nahm den Steuerberater daraufhin auf Schadensersatz in Anspruch. Der BGH hat schließlich entschieden, dass der Steuerberater auf das Risiko der Nichtanerkennung hätte hinweisen müssen. Die Entscheidung beruht auf dem Umstand, dass das Steuerrecht mit dem Begriff der „verdeckten Gewinnausschüttung“ einen unbestimmten Rechtsbegriff verwendet. Hierbei bestehe regelmäßig ein „allgemeines Steuerrisiko“, selbst, wenn eine gefestigte Rechtsprechung und Verwaltungspraxis existiert.

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