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Steuerhinterziehung in Luxemburg: Selbstanzeige noch möglich?

Nach dem Ankauf einer CD mit Daten von deutschen Steuerhinterziehern in Luxemburg sind bereits diverse Steuerfahndungen in Deutschland aktiv geworden. Dabei stellt sich die Frage, ob zum jetzigen Zeitpunkt noch die strafbefreiende Selbstanzeige wirksam abgegeben werden kann.

Beratung durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht ist jetzt unerlässlich

Als Betroffener Kunde der HSBC in Luxemburg können Sie derzeit nicht sicher sein, ob Ihre Daten auf der Steuer-CD enthalten sind. Die Selbstanzeige bietet Straffreiheit allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen. Die Entdeckung der Tat bzw. das Erscheinen der Steuerfahndung versperrt den Weg in die Straffreiheit. Die Selbstanzeige kommt daher nur für Personen in Betracht, deren Daten auf der aktuellen CD nicht enthalten sind oder deren Daten noch nicht ausgewertet wurden. Auswertung bedeutet in diesem Fall, dass Kenntnisse von der CD mit den Daten aus der Steuerakte des Steuerhinterziehers bereits vom Finanzamt abgeglichen wurden.

Unabhängig davon sollten alle Betroffenen ohnehin eine Strategie der Prävention bzw. der steuerstrafrechtlichen Verteidigung erarbeiten.

Wir stehen Ihnen an unseren Standorten in Köln, Bonn und Düsseldorf mit im Steuerstrafrecht und der Selbstanzeige erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern zur Verfügung.

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