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Rechtsanwalt/Steuerberater Köln: Erbschaftsteuer - Erbrecht

Einer Studie der Postbank zufolge wurden in Deutschland im Jahr 2010 ca. 4,4 Millarden Euro Erbschaftsteuer gezahlt. Das Volumen von Erbschaften wird ferner in den nächsten Jahren deutliche zunehmen. Bereits jetzt werden jährlich rund 200 Milliarden Euro vererbt.

Diese aktuellen Zahlen machen einmal mehr deutlich, wie wichtig eine rechtssichere Planung der Vermögensnachfolge ist. Dies betrifft zum einen Regelungen der Unternehmensnachfolge, zum anderen den Übergang von Privatvermögen.

In vielen Vorträgen und Veröffentlichungen haben wir in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass sowohl aus erbrechtlichen Aspekten wie auch im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer eine solide Konzeption zivil- und steuerrechtliche Optionen im Sinne unserer Mandanten optimieren kann.

Es gibt eine Vielzahl von Ansätzen, welche bei der Umsetzung der Wünsche der beteiligten Personen bereits zu Lebzeiten genutzt werden können. Mehrfach haben wir in diesem Zusammenhang bereits auf das Konstrukt des Familienpools/Familiengesellschaft hingewiesen. Hierin vereinigen sich diverse Vorteile im Hinblick auf eine gezielte Vermögensübergabe an die nächste Generation. Denn erbrechtliche Vorgaben lassen sich insoweit hervorragend umsetzen. Gleichzeitig wird der Aspekt der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer steueroptimiert.

Aber auch andere rechtliche Konstruktionen, wie etwa der doppelte Wechsel des Güterstandes bei Ehegatten (Güterstandsschaukel) stehen dem qualifizierten Berater zur Verfügung, um der Gefahr des Vermögensverzehrs durch Besteuerung gezielt entgegenzuwirken.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es im Rahmen einer steuergestaltenden Beratung durch den Steuerberater/Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht regelmäßig möglich ist, die Folgen der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer deutlich abzumildern, wenn nicht sogar im Einzelfall gänzlich zu vermeiden.

 

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