Nach mehr als 14 Jahren werden die Gebühren der Steuerberater ab 01.01.2013 leicht angehoben. Ein Überblick:
Zeitgebühr
Der Stundesatz des Steuerberaters wird auf 30 € bis 70 € je angefangene halbe Stunde heraufgesetzt. Eine höhere Vergütung ist auf Basis einer schriftlichen Vereinnbarung mit dem Mandanten möglich.
Erstberatung
Wenn dies auch vermehrt in Anzeigen von Steuerberatern im Internet anders dargestellt wird: Die Erstberatung ist niemals kostenlos. Dies wäre ein berufsrechtlicher Verstoß. Kostenlos ist allein ein Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen.
Berät der Steuerberater abschließend und mündlich in einem Termin, können hierfür bis zu 190 € netto berechnet werden.
Steuererklärungen
Hier erfolgt eine Anhebung die Mindestgegenstandswerte, beispielsweise:
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Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte von 6.000 € auf 8.000 €,
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Körperschaftsteuererklärung von 12.500 € auf 16.000 €,
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Gewerbesteuererklärung von 6.000 € auf 8.000 €,
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Umsatzsteuererklärung von 6.000 € auf 8.000 €,
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Erbschaftsteuererklärung von 12.500 € auf 16.000 €,
Strafbefreiende Selbstanzeige
Die Abrechnung einer Selbstanzeige bei Steuerhinterzieung kann der Steuerberater künftig nach Gegenstandswert abrechnen, der sich nach der Summe der berichtigten, ergänzten und nachgeholten Angaben bemisst, mindestens jedoch 8.000 € beträgt.
Steuerstrafrecht
Die Vertretung des Steuerhinterziehers durch den Steuerberater ist nicht mehr explizit geregelt. So kann es grundsätzlich nur zu einer analogen Anwendung der Zeitgebühr kommen.