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Selbstanzeige: Rechtsanwalt warnt vor Verschärfung

Keine Woche ist es her, dass am 06.03.2014 auf politischer Ebene die Grundzüge für eine Verschärfung im Steuerstrafrecht - insbesondere im Hinblick auf die Selbstanzeige - entworfen wurden. Die Finanzstaatssekretäre der Länder haben dabei zwei Punkt im Auge:

Zum einen soll künftig die Nacherklärung der hinterzogenen Steuern zwingend für 10 Jahre vorgenommen werden. Die strafrechtliche Verjährung liegt bisher bei fünf Jahren, die Steuernachzahlung bezog sich auch bislang schon auf eine 10-jährige Verjährung. 

Des weiteren ist geplant, dass die Verzinsung von Hinterziehungsbeträgen von 6% auf 10% angehoben werden soll, sofern der hinterzogene Betrag 50.000 Euro oder mehr beträgt.

Auch, wenn es sich hierbei nur um Entwürfe handelt, die das Gesetzgebungsverfahren erst noch durchlaufen müssen, so wäre doch ab 2015 mit diesen Veränderungen zu rechnen. Entsprechend sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige noch dieses Jahr in Betracht gezogen werden.

Ohnehin stellt sich die Frage, ob die Selbstanzeige in einem Rahmen wie angestrebt nicht eher zu einem abschreckenden Instrument verfällt. Denn das Risiko, innerhalb eines Zehnjahreszeitraums Fehler in den vielfach schwer zusammenzustellenden Unterlagen in die Selbstanzeige zu übertragen wächst immens. Bereits jetzt ist je nach Kreditinstitut das vorgelegte Material kritisch zu sehen. Der Laie jedenfalls wird mit den ihm von seiner ausländischen Bank übergebenen Dokumenten häufig nicht in die Lage versetzt, sich selber fehlerfrei gegenüber dem Finanzamt strafbefreiend zu erklären. Kommt es nun zu einer verlängerten Verjährung, ist die Selbstanzeige ohne den Rechtsanwalt/Steuerberater wohl gar nicht mehr umzusetzen.

Bei Beratungsbedarf steht Ihnen zum Thema Selbstanzeige Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan Arndt in Köln und Bonn zur Verfügung. 

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