Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 17 30

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Neue Steuer-CD aus Luxemburg

Die Flut der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ebbt nicht ab. So lösen die derzeit bundesweit laufenden Steuerfahndungsmaßnahmen bei Kunden der Luxemburger BCEE (Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat) vermehrte Anfragen besorgter Kunden dieser Bank bei den Fachanwälten für Steuerrecht bzw. Rechtsanwälten für Steuerstrafrecht aus.

Nach derzeitigem Sachstand ist das nur die erste Welle von Durchsuchungen der Steuerfahndung. Auf der Steuer-CD befiden sich ca. 54.000 Kundendaten, so dass die Finanzämter noch einige Zeit mit der Abarbeitung zu tun haben werden.

Genügend Zeit jedenfalls für die jetzt noch mögliche Abgabe einer Selbstanzeige beim Finanzamt. Dabei verbietet sich Hektik, welche meistens zu Fehlern und damit zur Unwirksamkeit der strafbefreienden Selbstanzeige führt. Schalten Sie daher einen versierten Rechtsanwalt und Steuerberater ein, der Sie bei der Nacherklärung begleitet und dafür sorgt, dass auch wirklich die ersehnte Strafbefreiung eintritt.

Immer wieder erreichen uns auch Fragen zur Verjährung im Zusammenhang mit der Selbstanzeige. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Frage der Verjährung individuell geklärt und mit dem Mandanten besprochen werden muss. Dazu bedarf es einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung.

Sprechen Sie uns an, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Stefan Arndt berät Sie gerne.

© 2024 Kanzlei Arndt | infokanzlei-arndtcom