Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 17 30

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung

Nach einer Entscheidung des AG Waiblingen kann der Empfänger einer Rechnung, in welcher der Aussteller seine Steuernummer nicht angegeben hat, ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Zahlung geltend machen. Dies wurde für den Fall entschieden, dass der Empfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist und ohne Angabe der Steuernummer in Gefahr gerät, die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt nicht abziehen zu dürfen.

Wir weisen auf die folgenden Angaben hin, die eine Rechnung enthalten muss:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers
  • Datum der Ausstellung
  • Fortlaufende und nur einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
  • Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
© 2024 Kanzlei Arndt | infokanzlei-arndtcom