Luisenstraße 32
53129 Bonn
Tel.: (0228) 91 17 30

Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung

Aus einem Urteil des BFH ergibt sich, dass eine mittelbare Grundstücksschenkung dann ausscheidet, wenn der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrages zusagt. Sofern der Grundstückskäufer zunächst Geldmittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks als Darlehen erhält und der Darlehensgeber dann nachträglich auf die Rückzahlung verzichtet, ist nur dann von einer mittelbaren Grundstücksschenkung auszugehen, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises auch tatsächlich vornimmt.

© 2024 Kanzlei Arndt | infokanzlei-arndtcom