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Gesellschaftsrecht, englische Limited: Handelnden- und Durchgriffshaftung bei Unterkapitalisierung

Für die englische Privat Limited Company by Shares verbietet sich eine Analogie zu § 11 Abs. 2 GmbH-Gesetz wegen unterlassener Anmeldung zum Handelsregister. Eine solche Handeldenhaftung widerspricht der in Europa geltenden Niederlassungsfreiheit. Aus dem gleichen Grund kommt auch eine Durchgriffshaftung nach deutschem Recht wegen Unterkapitalisierung der Gesellschaft nicht in Betracht. 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die bewusste Ausnutzung zweier verschiedener Rechtssysteme nicht ohne Weiteres einen Rechtsmissbrauch darstellt.

OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2006, 12 U 108/05 

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