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Erbrecht, Grunderwerbsteuer:Auseinandersetzung der Erben einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Eine Erblasserin war an zwei GmbH & Co. KG beteiligt. Den Rest der Kommanditanteile sowie die GmbH- Anteile hielt an den Gesellschaften jeweils ein Erbe. Nach Eintritt des Todesfalls vereinbarten die Erben in Ausführung einer erbrechtlichen Teilungsvereinbarung, dass jeweils ein Erbe alle Anteile an einer Gesellschaft erhalten sollte. Diese Anteilsvereinigungen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung sind von der Grunderwerbsteuer gemäß §§ 1 Abs.3, 6 Abs. 3 GrEStG befreit.

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 21.07.2006, 3 K 14/06

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