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Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in den Staaten der EU und anderen Staaten

Die Übersicht stellt stichwortartig die Grundzüge der Besteuerung von Arbeitnehmern in den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie wichtigen anderen Staaten (China, Japan, Kanada, Mexiko, Norwegen, Russland, Schweiz, Südafrika, USA) dar, Steuerjahr 2005.

Betrachtet werden die Regelungen zum Veranlagungsverfahren, der Einkunftsermittlung und des Einkommensteuertarifs bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige. Viele Staaten kennen eine dem deutschen Lohnsteuerverfahren entsprechende Quellensteuererhebung beim Arbeitgeber, wobei die Quellensteuer Abgeltungswirkung hat oder im Rahmen einer nachfolgenden Veranlagung anrechenbar ist. In allen Staaten gehören Sachzuwendungen neben dem Barlohn zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Angaben zum Steuertarif beziehen sich stets auf einen ledigen Arbeitnehmer, der neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte bezieht. Die Mehrzahl der Staaten lässt den Abzug von Werbungskosten und eines Grundfreibetrags bei der Einkunftsermittlung zu. Diese Abzüge werden in der Übersicht nur erwähnt, wenn es besondere pauschale Regelungen gibt.

Nur sofern abweichende Regelungen bei beschränkter Steuerpflicht gegenüber den Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht bestehen, werden diese in der zweiten Spalte erwähnt.

Ebenso wird auf Sonderregelungen für Zuzügler oder ins Inland entsandte Fach- oder Führungskräfte (sog. Expatriates) hingewiesen. Die Umrechnung ausländischer Beträge erfolgte nach dem Umsatzsteuer-Umrechnungskurs Dezember 2005.

Im Einzefall ist stets die Auskunft des Rechtsanwalts/Steuerberaters einzuholen.

 

EU-Mitgliedstaaten   Unbeschränkte Steuerpflicht  

Abweichungen bei beschränkter Steuerpflicht, Expatriates und Zuzüglern  

 

Belgien   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Veranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 25 % bis 50 % zuzüglich 7 % Gemeindezuschlag Durchschnitt);  6 % Gemeindezuschlag;  
Grundfreibetrag 5.660 EUR;      

Werbungskostenpauschale 3 % bis 25 % der Einnahmen, maximal 3.110 EUR  

 

Steuervergünstigungen für Expatriates  

 

Dänemark   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Veranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 38,8 % bis 59 %;   Proportionaler Einkommensteuertarif von 32 % (nur Gemeindeanteil, Durchschnitt);  
Werbungskostenpauschale 2,5 % der Einnahmen, maximal 7.200 DKK (= 966 EUR);      
Grundfreibetrag 2.068 DKK (= 277 EUR)  

Grundfreibetrag wird nur gewährt, wenn mindestens 75 % des Welteinkommens aus Dänemark stammen; Steuerver-
günstigungen für Expatriates  

 

Estland   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Veranlagungspflicht nur sofern mehr als ein Arbeitsverhältnis vorliegt;      
Proportionaler Einkommensteuertarif von 24 %;      
Grundfreibetrag 20.400 EEK (= 1.304 EUR)  

Grundfreibetrag nur falls Option zur Veranlagung bei in der EU ansässigen Arbeitnehmern sofern 75 % des Welteinkommens aus Estland stammen  

 

Finnland   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht;   Keine Veranlagungspflicht  
Progressiver Einkommensteuertarif von 28,8 % bis 51,8 %;   Einkommensteuertarif 35 %;  
Werbungskostenpauschale von 620 EUR;   Kein Werbungskostenabzug;  
Grundfreibetrag 11.999 EUR      
   

Steuervergünstigungen für Expatriates  

 

Frankreich   Kein Quellensteuerabzug;   Quellensteuer für Jahresgehälter von 10.350 bis 30.030 EUR von 15 % mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht;   25 % anrechenbarer Quellensteuerabzug sofern das Jahres-
bruttoeinkommen 30.030 EUR übersteigt;  
Progressiver Einkommensteuertarif von 6,83 % bis 48,09 % zuzüglich Sozialsteuern von 8 %;      
Grundfreibetrag 4.334 EUR;      
Werbungskostenpauschale 10 % der Bruttoarbeitseinkünfte, maximal 12.862 EUR;      
Arbeitnehmerfreibetrag 20 % vom verbleibenden Betrag, maximal 23.580 EUR      
   

Steuervergünstigungen für Expatriates  

 

Griechenland   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Veranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 15 % bis 40 %;  

5 % Zusatzsteuer für Einkommen über 9.500 EUR, wird nicht erhoben bei in der EU ansässigen Arbeitnehmern, deren
Welteinkommen mindestens zu 90 % aus Griechenland stammt  

 

Grundfreibetrag 11.000 EUR  

 

   
Irland   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug erfolgt nur bei in Irland ansässigen Arbeitgebern;  
Selbstveranlagungspflicht;   Selbstveranlagungspflicht nur wenn kein Quellensteuerabzug erfolgte;  
Progressiver Einkommensteuerstufentarif von 20 % und 42 %;  
Grundfreibetrag 1.580 EUR;   Grundfreibetrag wird bei in der EU ansässigen Arbeitnehmern nur gewährt, wenn mindestens 75 % des Welteinkommens aus Irland stammen;  
Arbeitnehmerfreibetrag 800 EUR  
   

Steuervergünstigungen für Zuzügler  

 

Italien   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Selbstveranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 23 % bis 43 % zuzüglich eines Regionalzuschlags von 0,9 % bis 1,4 % und eines kommunalen Zuschlags von bis zu 0,5 % auf die Be-
messungsgrundlage;  
   
Grundfreibetrag bis maximal 3.000 EUR;      
Werbungskostenpauschale bis maximal 4.500 EUR      
   

Steuervergünstigungen für Expatriates

  

Lettland   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   25 % Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht;   Pflichtveranlagung sofern Arbeitgeber nicht in Lettland ansässig ist und keine inländische Betriebsstätte vorliegt  
Proportionaler Einkommensteuertarif von 25 %;      

Grundfreibetrag 252 LVL (= 362 EUR)  

 

   
Litauen   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug 33 % mit Abgeltungswirkung  
Veranlagungspflicht;      
Proportionaler Einkommensteuertarif von 33 %;      

Grundfreibetrag 3.480 LTL (= 1.008 EUR)  

 

   
Luxemburg   Anrechenbarer Quellensteuerabzug   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht nur sofern der Arbeitslohn 58.000 EUR übersteigt (bei mehr als einem Arbeitsverhältnis 31.000 EUR übersteigt);      
Progressiver Einkommensteuertarif von 8 % bis 38 % zuzüglich 2,5 % des Steuerbetrages für Arbeitslosenfonds;      
Grundfreibetrag, 9.750 EUR;      
Werbungskostenpauschale 540 EUR;      
Arbeitnehmerfreibetrag 600 EUR  

Steuervergünstigungen für Zuzügler  

 

Malta   Veranlagungspflicht      
Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   25 % anrechenbarer Quellensteuerabzug;  
Progressiver Einkommensteuertarif von 15 % bis 35 %;   Progressiver Einkommensteuertarif von 20 % bis 35 %;  
Steuerbares Einkommen bis 3.100 MTL (= 7.221 EUR) ist steuerfrei   Steuerbares Einkommen bis 300 MTL (= 699 EUR) ist steuerfrei;  
   

Steuervergünstigungen für Expatriates und Zuzügler

 

Niederlande   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht,   Option zur Veranlagung als unbeschränkt Steuerpflichtiger sofern in EU-MS oder DBA-Staaten mit einer Auskunftsklausel
ansässig;  
Progressiver Einkommensteuertarif von 1,8 % bis 52 %;      
Allgemeiner Steuerabzug 1.894 EUR;   Allgemeiner Steuerabzug wird nicht gewährt;  
Werbungskostenpauschale maximal 1.287 EUR      
   

Steuervergünstigungen für Expatriates  

 

Österreich   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   20 % Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht;   Option zur Veranlagung bei in der EU ansässigen Arbeitnehmern sofern 90 % des Welteinkommens aus Österreich stammen;  
Progressiver Einkommensteuertarif von 38,33 % bis 50 %;      
Steuerbares Einkommen bis 10.000 EUR ist steuerfrei;      
Werbungskostenpauschale 132 EUR;      
Arbeitnehmersteuerabzugsbetrag 54 EUR      
   

Steuervergünstigungen für Expatriates und Zuzügler  

 

Polen   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug;  
Selbstveranlagungspflicht;   20 % Pauschalsteuer für ausländische Geschäftsführer  
Progressiver dreistufiger Einkommensteuertarif von 19 %, 30 % und 40 %;      
Werbungskostenpauschale mindestens 1.227 PLN (= 319 EUR);      

Grundfreibetrag 2.790 PLN (= 725 EUR).

 

   
Portugal   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   25 % Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung  
Veranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 10,5 % bis 40 %;      

Allgemeiner Steuerabzug 224,84 EUR  

 

   
Schweden   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   25 % Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht   Option zur Veranlagung ab 2005 möglich, sofern Bruttoeinkommen 100 SEK (= 11 EUR) übersteigt;  
Progressiver Einkommensteuerstufentarif von 20 % bis 25 % (Staat) zuzüglich Gemeindezuschlag 31,6 % (Durchschnitt);      
Steuerbares Einkommen bis 298.600 SEK (= 31.660 EUR) ist steuerfrei (Bund)      
Grundfreibetrag, einkommensabhängig, 11.700 SEK (= 1.241 EUR) bis 30.600 SEK (= 3.244 EUR)      
   

Steuervergünstigungen für Expatriates  

 

Slowakei   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht   Pflichtveranlagung sofern Arbeitgeber nicht in Slowakei ansässig ist und keine inländische Betriebsstätte vorliegt  
Proportionaler Einkommensteuertarif von 19 %;      

Grundfreibetrag, 80.832 SKK (= 2.134 EUR)
Kein Werbungskostenabzug  

 

   
Slowenien   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht   Option zur Veranlagung möglich;  
Progressiver Einkommensteuertarif von 16 % bis 50 %;      
Grundfreibetrag 564.400 SIT (= 2.357 EUR)      
   

10 % Werbungskostenpauschale vom Bruttoarbeitslohn  

 

Spanien   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   25 % Quellensteuerabzug;  
Selbstveranlagungspflicht bei jährlichen Gesamteinnahmen über 22.000 EUR;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 15 % bis 45 %;      
Grundfreibetrag 3.400 EUR;   Kein Werbungskostenabzug;  
Werbungskostenfreibetrag 2.400 bis 3.500 EUR  

Steuervergünstigungen für Expatriates

 

Tschechien   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Selbstveranlagungspflicht ab 15.000 CZK (= 518 EUR)   Pflichtveranlagung sofern Arbeitgeber nicht in Tschechien ansässig ist und keine inländische Betriebsstätte vorliegt  
Progressiver Einkommensteuertarif von 12 % bis 32 %;      
Grundfreibetrag 38.040 CZK (= 1.313 EUR)      

Kein Werbungskostenabzug  

 

   
Ungarn   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Selbstveranlagungspflicht;   Option zur Veranlagung falls 75 % des Welteinkommens aus Ungarn stammen  
Progressiver zweistufiger Einkommensteuertarif von 18 % und 38 %;      
Sachbezüge werden gesondert besteuert;      

Steuerabzugsbetrag von 18 % des Jahresbruttoeinkommens, maximal 108.000 HUF (= 427 EUR)  

 

   
Vereinigtes König-
reich  
Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Selbstveranlagungspflicht bei einem Jahreseinkommen über 100.000 GBP (= 147.227 EUR);      
Progressiver Einkommensteuertarif von 10 % bis 40 %;   Steuervergünstigungen für Zuzügler  

Grundfreibetrag 4.895 GBP (= 7.207 EUR)  

 

   
Zypern   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Veranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 20 % bis 30 %;      
Steuerbares Einkommen bis 10.000 CYP (= 17.438 EUR) sind steuerfrei;      
Kein Werbungskostenabzug   Steuervergünstigungen für Expatriates  



Andere Staaten   Unbeschränkte Steuerpflicht   Abweichungen bei beschränkter Steuerpflicht, Expatria-
tes und Zuzüglern  
China   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Veranlagungspflicht nur sofern der Arbeitslohn 120.000 CNY (= 12.557 EUR) übersteigt oder bei mehreren Arbeitsverhältnissen;      
Progressiver Einkommensteuerstufentarif
von 5 % bis 45 %;  
   
Kein Werbungskostenabzug;      
Grundfreibetrag 1.600 CNY (= 167 EUR) pro Monat   Grundfreibetrag maximal 4.800 CNY (= 502 EUR) pro Monat;  
   

Steuervergünstigungen für Expatriates

 

Japan   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug i.H.v. 20 % mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht nur sofern der Arbeitslohn 20 Mio. JPY (= 142.268 EUR) übersteigt oder mehr als ein Arbeitsverhältnis vorliegt;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 10 % bis 37 %
(Staat) zuzüglich 2 % bis 3 % (Präfekturen) und von 3 % bis 10 % (Gemeinde);  
   
Grundfreibetrag 380.000 JPY (= 2.703 EUR; Staat) und
330.000 JPY (= 2.347 EUR; Präfektur und Gemeinde);  
   
Werbungskostenpauschale 5 % bis 40 % der Einnahmen;      
Steuerabzugsbetrag 20 %, maximal 250.000 JPY
(= 1.778 EUR; Staat) und 15 %, maximal 40.000 JPY
(= 285 EUR; Präfektur und Gemeinde)  

Steuervergünstigungen für Zuzügler

 

 

Kanada   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Selbstveranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 6 % bis 29 %
(Bund); Progressiver Einkommensteuertarif (Provinz und
Territorium; hier Ontario); 10 % bis 24 %;  
   
Allgemeiner Steuerabzugsbetrag 1.304 CAD (= 946 EUR)      
   

Steuervergünstigungen für Zuzügler

 

Mexiko   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;   Quellensteuer mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht, wenn weitere Einkünfte vorliegen;   Keine Veranlagungspflicht;  
Progressiver Einkommensteuerstufentarif von 3 % bis 29 %;   Progressiver Einkommensteuerstufentarif
Von 15 % und 30 %;  
Kein Werbungskostenabzug;  

Grundfreibetrag 70.000 MXP (= 5.555 EUR)
Persönlicher Steuerabzugsbetrag 1.847 MXP (= 146 EUR)  

 

Norwegen   Anrechenbarer Quellensteuerabzug;      
Veranlagungspflicht;      
Proportionaler Einkommensteuertarif von 28 % (Bund und Gemeinde), Grundfreibetrag 34.200 NOK (= 4.289 EUR);   Keine Grundfreibeträge;  
zusätzlich progressiver Einkommensteuertarif (Bund) von
12 % sofern das Einkommen 381.000 NOK (= 47.782 EUR) übersteigt und von 15,5 % sofern das Einkommen 800.000 NOK (= 99.264 EUR) übersteigt; Grundfreibetrag
248.000 NOK (= 31.102 EUR) Werbungskostenpauschale
31 % der Einnahmen, maximal 57.400 NOK (= 7.199 EUR)  
   
   

Steuervergünstigungen für Expatriates  

 

Russland   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;      
Keine Veranlagungspflicht;      
Proportionaler Einkommensteuertarif von 13 %;   Proportionaler Einkommensteuertarif von 30 %.  
Kein Werbungskostenabzug;      

Freibetrag 400 RUB (= 11 EUR) monatlich für Jahres-
Einkommen unter 20.000 RUB (= 585 EUR).  

 

   
Schweiz   Kein Quellensteuerabzug;   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung;  
Veranlagungspflicht;   Veranlagungswahlrecht sofern das Bruttojahreseinkommen
120.000 CHF (= 77.022 EUR) übersteigt;  
Progressiver Einkommensteuertarif von 0,77 % bis 11,5 %
(Bund), 4,44 % bis 28,86 % (Kanton u. Gemeinde; hier Zü-
rich);  
Grundfreibetrag 12.800 CHF (= 8.216 EUR);      

Werbungskostenpauschale 3 % des Nettolohns, mindestens
1.900 CHF (= 1.227 EUR), maximal 3.800 CHF (= 2.455
EUR)  

 

Steuervergünstigungen für Zuzügler  
Südafrika   Quellensteuerabzug mit Abgeltungswirkung für Jahres-
gehälter bis 60.000 ZAR (= 7.953 EUR), für übersteigende
Jahresgehälter anrechenbarer Quellensteuerabzug;  
   
Veranlagungspflicht nur bei Jahresgehältern über 60.000
ZAR;  
   
Progressiver Einkommensteuerstufentarif von 18 % bis 40
%;  
   

Persönlicher Steuerabzugsbetrag 5.800 ZAR (= 768 EUR).  

 

   
USA   Anrechenbare Quellensteuerabzug;      
Selbstveranlagungspflicht;      
Progressiver Einkommensteuertarif von 10 % bis 35 %
(Bund) zuzüglich 4 % bis 7,7 % (Einzelstaat; hier New York)
zuzüglich 2,907 % bis 4,45 % (Gemeinde; hier New York);  
Kein Grundfreibetrag;  
Grundfreibetrag 3.200 USD (= 2.699 EUR);      
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