Der zugrunde liegende Beschluss des OLG Düsseldorf besagt, dass die Amtsniederlegung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber dem für die Bestellung zuständigen Organ zu erklären sei, also gegenüber der Gesellschafterversammlung oder gegenüber allen Gesellschaftern der GmbH. Die Erklärung gegenüber einem Mitgeschäftsführer entfaltet keine Wirksamkeit.