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Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung soll weiter verschärft werden

Die Zahl der Selbstanzeigen hat sich im vergangenen Jahr fast verdreifacht. Hintergrund war insbesondere der Druck der Banken in der Schweiz und Luxemburg sowie die Selbstanzeige von Uli Hoeneß.

Bund und Länder wollen künftig allerdings härter gegen Steuerhinterziehung vorgehen. Die Finanzminister möchten bereits in den kommenden Wochen über entsprechende Maßnahmen beraten.

Die Selbstanzeige soll in Zukunft nur noch vor Strafe schützen, wenn Steuersünder ihre falschen Angaben für einen längeren Zeitraum als bisher korrigieren und die Steuern nachzahlten. Im Gespräch sind bis zu zehn Jahre, bisher galten in der Regel fünf Jahre. 

Seit dem Kauf der ersten Schweizer Steuer-CD im Februar 2010 sind mehr als 60.000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingegangen. Hieraus resultieren ungefähr 3,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen.

In Anbetracht der internen Richtlinien vieler Banken in der Schweiz und Luxemburg sowie der zu erwartenden Neuregelungen wird die Selbstanzeige auch 2014 weiterhin in vielen Fällen der Steuerhinterziehung die einzige sinnvolle Lösung zur Vermeidung empfindlicher Strafen nach einem Steuerstrafverfahren sein. Die Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts und Steuerberaters ist dabei dringend zu empfehlen. Wir haben bereits mehrfach auf die Probleme einer unvollständigen und damit unwirksamen Teilselbstanzeige hingewiesen.

Unsere Anwälte und Steuerberater in Köln und Bonn stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. 

 

 

 

 

 

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