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Besteuerung von Zinsen: Ab 1. Juli gilt die neue EU-Zinsrichtlinie. Es gibt weiterhin Schlupflöcher

Der Kampf gegen Steuerhinterziehung geht weiter. Denn seit 1. Juli gilt die europäische Zinsrichtlinie. Danach sind die Banken der meisten EU-Länder verpflichtet, dem Fiskus die Zinserträge von EU-Bürgern zu melden. Ausgenommen davon sind nur Österreich, Belgien und Luxemburg. In diesen Ländern wird eine 15prozentige Quellensteuer einbehalten. Die Quellensteuer erhöht sich ab 2007 auf 20% und ab 2010 auf 35%. Dasselbe gilt auch für die Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Andorra und San Marino.

Obwohl die EU-Finanzminister hier von einem Durchbruch sprechen, bleiben dennoch eine Reihe von  Schlupflöchern für Steuerflüchtlinge. Denn die Regelung gilt nur für Zinserträge.

Ausgenommen sind also:

  • Erträge aus Versicherungen.
  • Optionsscheine und andere Derivate.
  • Erträge aus Aktien und Aktienfonds.
  • Hedgefonds und Hedgefonds-Produkte.
  • In London aufgelegte Euro-Bonds und Vermögensgewinne darauf.
  • Finanzinnovationen, wie kombinierte Finanzprodukte aus Zins- und Kurswerten, mit ihren Kursgewinnen.
  • Bonds, die Sie besitzen oder erwerben, soweit diese Anleihen vor dem 1.3.2004 emittiert wurden und nach Februar 2004 nicht mehr aufgestockt wurden. Diese gelten aufgrund von Besitzstandswahrung bis zum Jahr 2009 als quellensteuerfrei.

Treffen wird es daher vor allem Besitzer von festverzinslichen Wertpapieren und Rentenfonds sowie die ausländischen Bankguthaben.

Das Verfahren läuft so ab, dass Zinserträge im jeweiligen Land der zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese informiert dann das Bundesamt für Finanzen, welches wiederum das zuständige Finanzamt unterrichtet.

Erfasst werden nur die Erträge natürlicher Personen. Ausgenommen sind also juristische Personen wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft.

In rechtliche Probleme geraten im Ergebnis Steuerpflichtige, die schwarze Konten in den 22 Ländern haben, die Kontrollmitteilungen austauschen. Doch auch hier hilft die Beratung durch den Steuerberater / Rechtsanwalt weiter.

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