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Gesellschaftsrecht/GmbH: Zur Auflösung der GmbH bei Kündigung eines Gesellschafters

Ein Gesellschafter einer GmbH hatte seine Gesellschafterstellung gekündigt. Nachdem die GmbH am Ausscheiden des Gesellschafters nicht in dessen Sinne mitgewirkt hatte, klagte dieser auf Auflösung der Gesellschaft. Das OLG Koblenz entschied, dass die Auflösung der GmbH nicht verlangt werden könne. Vielmehr ständen mit der Möglichkeit der Klage gegen die GmbH auf Einziehung des Anteils oder auf Benennung einer übernahmewilligen Person weniger einschneidende Maßnahmen zur Verfügung.

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