Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt bekräftigt, dass Betriebsprüfungen auch bei Mittelbetrieben, Kleinbetrieben und Kleinstbetrieben nahtlos aneinander anschließen können. Zugrunde lag die Nichtzulassungsbeschwerde eines Freiberuflers, für dessen Kleinstbetrieb das Finanzamt eine Anschlussprüfung angeordnet hatte, die nahtlos an die geprüften Vorjahre anschloss. Vor dem BFH wollte sich der Freiberufler aus dieser lückenlosen Überwachung herauswinden. Der BFH verwies jedoch darauf, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt sei, dass die Finanzämter bei Mittelbetrieben, Kleinbetrieben und Kleinstbetrieben weder nach der Abgabenordnung noch nach der Betriebsprüfungsordnung an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden seien, so dass eine Anschlussprüfung rechtens sei.
Hinweis:
Im Jahr 2016 hatte der BFH im Fall eines Mittelbetriebs entschieden, dass dieser dreimal hintereinander einer steuerlichen Außenprüfung unterzogen werden darf, obgleich die ersten beiden Prüfungen zu keinen größeren Beanstandungen geführt hatten. Der betroffene Unternehmer hatte einen Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot geltend gemacht, die Bundesrichter sahen allerdings auch die dritte Prüfung als rechtmäßig an.